Botendienst, Kurierdienst, Transporte, Räumungen, Umzüge, Übersiedlungen
Botendienst Wien: Unsere leistungsfähige Transportflotte ist für Sie unterwegs.

Geschäftsbedingungen

1. Die Website „MG-Botendienst“ wird von der MG-Trans KG betrieben. „MG-Botendienst“ übernimmt Güterbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 to höchstzul. Gesamtgewicht, sowie Entsorgung wertlosen Gutes aus Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Höfen, Garagen, Geschäftslokalen und Industrieanlagen unter Ausschluss der dem Handelsgewerbe und Handelsagenten und sonstigen reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten.

2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die „MG-Botendienst“ als Kleintransporteur (KT) für den Kunden erbringt.

3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass diese AGB für alle künftigen Geschäfte, unabhängig von einer nochmaligen ausdrücklichen Bezugnahme, gelten, insbesondere bei Aufträgen im telefonischen, fernschriftlichen oder elektronischem Wege. Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

4. Diese AGB berühren nicht die Geltung der zwingenden Bestimmungen der CMR.

5. Der Kunde versichert, dass die Sendung für den Transport geeignet ist; er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass eine Sendung von der Beförderung
ausgeschlossen ist, wenn
– die Sendung als Gefahrgut im Sinne der Bestimmungen der ADR/Gefahrgutbeförderungsgesetz
einzustufen ist.
– der Wert der Sendung insgesamt den Betrag von € 1.500,- übersteigt.
– die Sendung insgesamt das Gewicht von 1.300 kg übersteigt.
– es sich um Güter handelt, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit
gänzlichem oder teilweisem Verlust, oder Beschädigung, insbesondere
durch Bruch, Rost, inneren Verderb, Austrockenen, Auslaufen, normalen
Schwund oder Einwirkung von Ungeziefer oder Nagetieren ausgesetzt sind.
– es sich um die Beförderung von Lebenden handelt.

6. Der KT haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust
oder die Beschädigung aus seinem Verschulden während der dem
KT obliegenden Behandlung oder Beförderung des Gutes eintritt. Tritt der
Verlust oder die Beschädigung während des Beförderungszeitraumes ein,
richtet sich die Haftung nach den zwingenden Bestimmungen der CMR. Für
Schäden jeglicher Art außerhalb des Beförderungszeitraumes ist die Haftung
des KT in jedem Fall – mit € 1,- pro kg des beschädigten bzw. in
Verlust geratenen Gutes – jedenfalls mit max. € 1.000,- beschränkt.

7. Die Haftung ist jedenfalls ausgeschlossen, für Schäden, die in Folge der
natürlichen Beschaffenheit oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes
entstehen, wie z.B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas,
Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern,
Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken, es sei denn, dem KT
wird ein Verschulden nachgewiesen. Eine besondere Versicherung gegen
Schäden an Marmor, Glas, Porzellan usw. kann auf ausdrücklichem Wunsch
durch „MG-Botendienst“ besorgt werden.

8. Die Haftung ist weiters ausgeschlossen für Schäden, wie z.B. zu große
Belastung der Möbel, Lösen von Verleimungen, Oxydation, innerer Verderb,
Lecken oder Auslaufen sowie Witterungseinflüsse.

9. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen

– für Schäden aufgrund fehlender bzw. mangelhafter Verpackung
– für Schäden an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken,
Münzen, Wertpapiere in jeder Art, Dokumenten und Urkunden;
– für Funktionsschäden an sämtlichen Elektrogeräten, wie z.B. Waschmaschinen,
Rundfunk-, Fernseh-, EDV oder ähnlich empfindlichen Geräten;
– für Schäden an Pflanzen oder Tieren;
– für Schäden die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche,
giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tieren entstehen;

10. Die Haftung ist weiters ausgeschlossen für Beschädigung von Wänden,
Fenstern, Böden und Stiegengeländern, wenn die Größe und Schwere der zu
transportierenden Güter den Raumverhältniss nicht entsprechen.

11. Die Haftung ist weiters ausgeschlossen für Schäden, die auf die nicht
rechtzeitige Übernahme des Gutes bzw. eine nicht rechtzeitige Zustellung durch MG-Botendienst aufgrund höherer Gewalt, Katastrophen, Embargo, besonderes Verkehrsaufkommen, Pandemie, Erkrankung des Fahrers od. Fahrzeugbruch zurückzuführen sind.

12. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Transportdaten (Übernahmeort,
Zustellort, Gewinn und Wert der Sendung).

13. Der dem Kunden bekanntgegebene Transportpreis ist spätestens bei
der Übergabe des Gutes am Zielort zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung bei Auftragsannahme getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug unserer Rechnungen berechnen wir 1% Verzugszinsen pro Monat. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Schuldners.

Bei Zahlungsverzug werden Folgerechnungen sofort zur Zahlung fällig. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, werden auf Kosten des Auftraggebers retourniert. Der KT wird auf Wunsch dem Kunden einen Rechnungsbeleg hierüber Zug um Zug bei Bezahlung ausstellen.

14. Gegenüber Ansprüchen des KT ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung
nur mit fälligen Ansprüchen des Kunden zulässig, denen ein Einwand
des KT nicht entgegensteht.

15.Erhöhung der Vergütung für Umzug, Entsorgung: Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist MG-Botendienst berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.

16.Beauftragen eines weiteren Frachtführers MG-Botendienst kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung der Dienstleistung heranziehen.
17.Zusätzliche Leistungen:
MG-Botendienst führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

18. MG-Botendienst behält sich das Recht vor, ein angemessenes Standgeld in Höhe
von € 42,- pro Stunde geltend zu machen, sofern die entstandene Wartezeit
auf Handlungen oder Unterlassungen zurückzuführen ist, die aus der Sphäre
des Empfängers, des Absenders oder des Auftraggebers stammen und den
Zeitraum von 1 Stunde überschreitet.
19. Eine Werterhöhung der Höchstbeträge gem. Art. 24 CMR oder ein
besonderes Lieferungsinteresse gem. Art. 26 CMR können nicht vereinbart
werden.

20. Lieferfristen sind nicht vereinbart, Ablieferzeiten sind als unverbindliche
Regellaufzeiten, keinesfalls als Lieferfristen gem. Art. 19 CMR, anzusehen.

21. Temperaturgeführte Transporte müssen gesondert geordert werden,
widrigenfalls jegliche Haftung hierfür ausgeschlossen wird.

22. Stornierung / Verschiebung von Umzug, Entsorgung, Direktfahrten:
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung wird eine Rücktrittszahlung von 50 % des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 2 Tagen vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

23.Der Auftraggeber ist angewiesen bzw. verpflichtet nach der erfolgten Dienstleistung (bzw. Umzug) Nachschau zu halten bzw. eine Kontrolle aller Gegenstände durchzuführen um auch nicht sofort erkennbare Mängel od. Fehlmengen zu urgieren. Nach Beendigung des Auftrages bzw. verlassen der Räumlichkeiten haftet MG-Botendienst nicht für Schäden die nicht sofort geltend gemacht werden.

24. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht mit Ausschluss
der Bestimmungen des IPR. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen
den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
einschließlich von Streitigkeiten über den wirksamen Bestand dieser AGB
sowie von Streitigkeiten im Zusammenhang mit in Ausführung dieser Vereinbarung
geschlossenen Einzelvereinbarungen, wird die ausschließliche
Zuständigkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichtes in Wien vereinbart.

25. Es gilt die salvatorische Klausel

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